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Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:
– Erbrecht
– Steuerrecht
– Strafrecht

Kategorie: Erbteil

08.03.2011

Anrechnung auf den Erbteil

Erfolgt eine Zuwendung mit der Bestimmung, dass diese auf den Erbteil anzurechnen ist, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass dies auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil darstellen soll. Ohne weitere Anhaltspunkte wird keine Anrechnung auf den Pflichtteil vorzunehmen sein.

OLG Schleswig, Urteil vom 13. 11. 2007 – 3 U 54/07

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02.02.2011

Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis

Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes ist insbesondere die Frage, ob eine reine Teilungsanordnung vorliegt oder doch ein Vorausvermächtnis gewollt war, Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Streitigkeiten. Während die Teilungsanordnung lediglich die gegenständliche Aufteilung bestimmt und wertmäßig zu Ausgleichungspflichten der Erben führt, steht beim Vorausvermächtnis dem Erben der Gegenstand ohne Anrechnung auf seine Erbquote zu.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 5. 10. 2007 – 3 U 272/06

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28.01.2011

Anrechnung von Empfängen auf den Erbteil

Die Bestimmung, dass gewisse Vorausempfänge im Sinne von Schenkungen auf den Erbteil anzurechnen sind, ist neben den gesetzlich bestimmten Fällen nur durch Verfügung von Todes wegen, nicht aber durch Rechtsgeschäft unter Lebenden möglich. Die Bestimmung der Anrechnungspflicht hat daher zwingend in einem Erbvertrag oder einem Testament zu erfolgen, anderenfalls ist die Bestimmung unwirksam.

BGH, Urteil vom 28. 10. 2009 – IV ZR 82/08

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26.01.2011

Ausgleichung nach § 2057a BGB bei Pflege- oder Hilfeleistungen

Die Ausgleichung nach §2057a BGB ist unter allen tatsächlichen Gesichtspunkten zu bemessen. Insbesondere muss der Ausgleichungsbetrag angemessen zur Lebensführung des Verstorbenen und zum sonstigen Umfang des Nachlasses sein.

LG Konstanz: Urteil vom 28.11.2009 – 5 O 249/08

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25.11.2010

Erbrechtlich entscheidender Todeszeitpunkt ist der Hirntod

Erbrechtlich entscheidender Todeszeitpunkt ist der Hirntod, insbesondere dann, wenn dies für die Rücknahme eines bereits gestellten Scheidungsantrages und der damit verbundenen Folgen erheblich ist.

OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 11.07.1997 – 20 W 254/95

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