Kategorie: Erbteil
08.03.2011
Anrechnung auf den Erbteil
Erfolgt eine Zuwendung mit der Bestimmung, dass diese auf den Erbteil anzurechnen ist, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass dies auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil darstellen soll. Ohne weitere Anhaltspunkte wird keine Anrechnung auf den Pflichtteil vorzunehmen sein.
OLG Schleswig, Urteil vom 13. 11. 2007 – 3 U 54/07
Kategorien: Erbteil, Pflichtteilsrecht.
Tags: Erbverzicht, Pflichtteil
02.02.2011
Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis
Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes ist insbesondere die Frage, ob eine reine Teilungsanordnung vorliegt oder doch ein Vorausvermächtnis gewollt war, Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Streitigkeiten. Während die Teilungsanordnung lediglich die gegenständliche Aufteilung bestimmt und wertmäßig zu Ausgleichungspflichten der Erben führt, steht beim Vorausvermächtnis dem Erben der Gegenstand ohne Anrechnung auf seine Erbquote zu.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 5. 10. 2007 – 3 U 272/06
Kategorien: Erbteil, Testament.
Tags: Berliner Testament, Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis
28.01.2011
Anrechnung von Empfängen auf den Erbteil
Die Bestimmung, dass gewisse Vorausempfänge im Sinne von Schenkungen auf den Erbteil anzurechnen sind, ist neben den gesetzlich bestimmten Fällen nur durch Verfügung von Todes wegen, nicht aber durch Rechtsgeschäft unter Lebenden möglich. Die Bestimmung der Anrechnungspflicht hat daher zwingend in einem Erbvertrag oder einem Testament zu erfolgen, anderenfalls ist die Bestimmung unwirksam.
BGH, Urteil vom 28. 10. 2009 – IV ZR 82/08
Kategorien: Erbteil.
Tags: Anrechnung
26.01.2011
Ausgleichung nach § 2057a BGB bei Pflege- oder Hilfeleistungen
Die Ausgleichung nach §2057a BGB ist unter allen tatsächlichen Gesichtspunkten zu bemessen. Insbesondere muss der Ausgleichungsbetrag angemessen zur Lebensführung des Verstorbenen und zum sonstigen Umfang des Nachlasses sein.
LG Konstanz: Urteil vom 28.11.2009 – 5 O 249/08
Kategorien: Erbteil.
Tags: Pflegeleistungen
25.11.2010
Erbrechtlich entscheidender Todeszeitpunkt ist der Hirntod
Erbrechtlich entscheidender Todeszeitpunkt ist der Hirntod, insbesondere dann, wenn dies für die Rücknahme eines bereits gestellten Scheidungsantrages und der damit verbundenen Folgen erheblich ist.
OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 11.07.1997 – 20 W 254/95