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Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:
– Erbrecht
– Steuerrecht
– Strafrecht

Kategorie: International

24.05.2012

Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

Unterliegt ein Erwerb zum einen der inländischen, zum anderen der niederländischen Schenkungssteuer, so wird die für die gesamten Vorerwerbe gezahlte niederländischen Steuer nicht auf die zu zahlende inländische Steuer angerechnet (§ 14 ErbStG). Es ist nur die für die besteuerte Zuwendung (Letzterwerb) gezahlte niederländische Schenkungssteuer anzurechnen (§ 21 ErbStG). Die unter Umständen anfallende Doppelbelastung kann deshalb auftreten, weil sowohl die Bundesrepublik als auch die Niederlande die Schenkung besteuern und die Doppelbelastung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen ist.

BFH, Urteil vom 7.9. 2011 – II R 58/09 (FG Köln 23.4. 2009 9 K 47/07)

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24.05.2012

Freibeträge bei internationalen Erbfällen

Urteil des EuGH zu den Freibeträgen bei internationalen Erbschaftsfällen und der Unzulässigkeit unterschiedlicher Freibeträge auch bei Schenkungen oder gemischten Schenkungen.

EuGH, Urteil vom 22. 4. 2010 – C-510/08 Vera Mattner/FA Velbert

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25.11.2010

Anwendung deutschen Erbrecht bei Schweizer Staatsangehörigen

Es wird deutsches Erbrecht angewandt, wenn ein Schweizer Staatsangehöriger, der in Deutschland wohnhaft ist und in Deutschland verstirbt. Dies gilt zumindest für den Fall einer fehlenden anderen Rechtswahl.

LG Kempten, Teilendurteil vom 8. 8. 2002 – 3 O 2474/01

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29.10.2010

Formwirksamkeit eines Testaments über im Ausland belegene Grundstücke(hier:USA)

Trotz Nichtratifizierung des Haager Testamentsformübereinkommens durch die USA kann eine nach deutschem Erbrecht formwirksame Verfügung von Todes wegen auch für ein im Ausland belegenes Grundstück formwirksam sein.

BGH, Urteil vom 7. 7. 2004 – IV ZR 135/03

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24.10.2010

Auslegung eines Testamentes bei Schwarzgeld im Nachlass

Wird Schwarzgeld, das sich im Ausland befindet aus rein steuerlichen Gründen verschwiegen, wird die erbrechtliche Auslegung eines Testaments regelmäßig ergeben, dass mit einer Einsetzung im Testament bezüglich einzelner Vermögenswerte eine anteilige Erbeinsetzung gewollt war und das Schwarzvermögen lediglich aus steuerlichen Gründen verschwiegen wurde. (hier Schweiz)

BayObLG, Beschluss vom 10. 3. 2003 – 1Z BR 95/02 mehr