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Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:
– Erbrecht
– Steuerrecht
– Strafrecht

Kategorie: Pflichtteilsrecht

29.05.2012

Voraussetzungen der Stufenklage bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches

Im Wege der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches ist die oft zu kurze Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten. Nur die Leistungsklage hemmt diese Verjährung, so dass der Anspruchsberechtigte gezwungen ist die Klage auf den Pflichtteil mit der Klage auf Auskunft zu verbinden. Die Stufenklage selbst sollte sehr sorgfältig erstellt werden, um nicht später wegen Fehlern in die Gefahr der Verjährung des Pflichtteilsanspruches zu laufen.

BGH, Urteil vom 3. 7. 2003 – III ZR 109/02

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08.03.2011

Anrechnung auf den Erbteil

Erfolgt eine Zuwendung mit der Bestimmung, dass diese auf den Erbteil anzurechnen ist, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass dies auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil darstellen soll. Ohne weitere Anhaltspunkte wird keine Anrechnung auf den Pflichtteil vorzunehmen sein.

OLG Schleswig, Urteil vom 13. 11. 2007 – 3 U 54/07

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05.03.2011

Streitwert der Auskunftsklage

Der Streitwert einer Auskunftsklage hat sich an dem Aufwand für die Erstellung der Unterlagen, der Recherche der Nachlassgegenstände und dem weiteren Aufwand für die Erteilung der Auskunft zu bemessen. Bei ausschließlicher Auflistung von einigen Haushaltsgegenständen kann dieser Streitwert auch im unteren dreistelligen Bereich liegen, was insbesondere für die Frage der Berufungszulässigkeit von größter Bedeutung ist.

BGH, Beschluss vom 5. 9. 2007 – IV ZB 13/07

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17.02.2011

Anrechnung einer Zuwendung

Eine nachträgliche vertragliche Anrechnungsvereinbarung ist unzulässig. Der Typenzwang des Erbrechts verlangt eine Anrechnungsbestimmung durch letztwillige Verfügung. Ein privatschriftlicher Vertrag vermag dies nicht zu ersetzen. Insofern ist für den Fall der Anrechnung von Zuwendungen stets auf eine Anrechnungsbestimmung bei der Zuwendung oder durch letztwillige Verfügung, sei es durch Testament oder durch Erbvertrag, zu achten.

OLG München, Urteil vom 26. 3. 2008 – 15 U 4547/07

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16.02.2011

Pflichtteilsanspruch bei Berliner Testament

Auch ein Berliner Testament ändert nichts daran, dass ein Kind jeweils einen Pflichtteilsanspruch auf den Tod des Erstversterbenden und auf den Tod des längerlebenden Elternteils hat. Ein Berliner Testament führt damit nicht zu einer Verschmelzung zu einem Erbfall, sondern es sind weiterhin beide Erbfälle getrennt voneinander zu betrachten. Für einen konkludenten Pflichtteilsverzicht müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die diese Annahme rechtfertigen.

OLG Koblenz, Beschluss vom 14. 6. 2010 – 2 U 831/09

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