Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Auskunftsanspruch

05.03.2011

Streitwert der Auskunftsklage

Der Streitwert einer Auskunftsklage hat sich an dem Aufwand für die Erstellung der Unterlagen, der Recherche der Nachlassgegenstände und dem weiteren Aufwand für die Erteilung der Auskunft zu bemessen. Bei ausschließlicher Auflistung von einigen Haushaltsgegenständen kann dieser Streitwert auch im unteren dreistelligen Bereich liegen, was insbesondere für die Frage der Berufungszulässigkeit von größter Bedeutung ist.

BGH, Beschluss vom 5. 9. 2007 – IV ZB 13/07

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11.02.2011

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Ein bemerkenswertes Urteil des OLG München, welches bereits verjährte Pflichtteilsansprüche über den Umweg eines Schadensersatzanspruches wegen falscher oder unvollständiger Auskunft über den Nachlass wieder aufleben lässt. Gibt der Erbe eine falsche oder unvollständige Auskunft ab, so entsteht ein Schadensersatzanspruch des Pflichtteilsberechtigten, der darauf gerichtet ist so zu stehen, als ob die Auskunft ursprünglich richtig und vollständig erteilt worden wäre. Der Pflichtteilsberechtigte hat sowohl einen Asukunftsanspruch als auch einen Zahlungsanspruch auf denjenigen Anteil der durch die falsche oder unvollständige Auskunft zuvor nicht geltend gemacht wurde.

OLG München Urteil vom 01.12.2010 – 20 U 3260/10

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