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Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:
– Erbrecht
– Steuerrecht
– Strafrecht

Thema: Auslegung

17.10.2010

Gericht ist an Vereinbarung der Parteien bei der Auslegung von Erbverträgen nicht gebunden

Das Gericht ist an die Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Auslegung einzelner Bestimmungen einer letztwilligen Verfügung nicht gebunden. Die Einziehung eines Erbscheins kann auch noch nach 15 Jahren erfolgen, wenn dieser zu Unrecht erteilt wurde, sprich der wirklichen Verteilung der Erbanteile nicht entspricht.

OLG München: Beschluss vom 08.06.2010 – 31 Wx 48/10

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