Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Behindertentestament

01.11.2010

Behindertentestament

Eine Verfügung von Todes wegen, die das behinderte Kind nur mit einer Vorerbschaft bedenkt und im übrigen Nacherbschaft einer anderen Person anordnet und somit insbesondere zum Nachteil der Sozialbehörden verfügt verstößt nicht gegen die guten Sitten, auch wenn dieses Ziel Hauptgrund der Regelung war.

BGH, Urteil vom 20-10-1993 – IV ZR 231/92

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