Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Betriebsvermögen

22.01.2011

Die Vergünstigung des §13a ErbStG für Betriebsvermögen

Die Vergünstigung des §13a ErbStG für Betriebsvermögen kann für eine in Gründung befindliche Personengesellschaft nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird, falls nicht ist die Eintragung ins Handelsregister unerlässliche Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Begünstigung.

BFH, Urteil vom 4. 2. 2009 – II R 41/07

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