Thema: Ehegattenerbrecht
12.11.2010
Vorliegen der Voraussetzungen für Entziehung des Ehegattenerbrechts
Der Scheidungsantrag muss rechtshängig sein um die Entziehung des Ehegattenerbrechts zu bewirken. Hierzu bedarf es regelmäßig der Zustellung des Scheidungsantrages vor dem Tod des Erblassers.
BGH, Urteil vom 06-06-1990 – IV ZR 88/89
Kategorien: Erbteil
Schlagworte:Ehegattenerbrecht