Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Erbverzicht

08.03.2011

Anrechnung auf den Erbteil

Erfolgt eine Zuwendung mit der Bestimmung, dass diese auf den Erbteil anzurechnen ist, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass dies auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil darstellen soll. Ohne weitere Anhaltspunkte wird keine Anrechnung auf den Pflichtteil vorzunehmen sein.

OLG Schleswig, Urteil vom 13. 11. 2007 – 3 U 54/07

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31.01.2011

Anfechtung Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht

Nach dem Erbfall kann ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht nicht mehr angefochten werden. Möglicherweise besteht aber ein Bereicherungsanspruch gegen die Erben auf Grund einer erfolgten arglistigen Täuschung vor Erklärung des Erb- oder Pflichtteilsverzichts.

OLG Koblenz, Beschluß vom 4. 3. 1993 – 6 W 99/93

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29.10.2010

Sittenwidrigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel

Eine Erbunfähigkeitsklausel kann dann nicht sittenwidrig sein, wenn andere sachliche Gründe als grundrechtlich geschützte Güter(hier Art 6 GG, die Eheschließung) Anlass für die Klausel in der letztwilligen Verfügung waren.

BGH: Beschluss vom 02.12.1998 – IV ZB 19/97

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17.10.2010

Anwendung der Auslegungsregel des §2350 BGB

Die Auslegungsregel des §2350 BGB darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn nach dem tatsächlichen Willen der Parteien keine Feststellung getroffen werden kann.

BGH, Urteil vom 17. 10. 2007 – IV ZR 266/06

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