Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Ernschaftssteuer niederlande

24.05.2012

Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

Unterliegt ein Erwerb zum einen der inländischen, zum anderen der niederländischen Schenkungssteuer, so wird die für die gesamten Vorerwerbe gezahlte niederländischen Steuer nicht auf die zu zahlende inländische Steuer angerechnet (§ 14 ErbStG). Es ist nur die für die besteuerte Zuwendung (Letzterwerb) gezahlte niederländische Schenkungssteuer anzurechnen (§ 21 ErbStG). Die unter Umständen anfallende Doppelbelastung kann deshalb auftreten, weil sowohl die Bundesrepublik als auch die Niederlande die Schenkung besteuern und die Doppelbelastung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen ist.

BFH, Urteil vom 7.9. 2011 – II R 58/09 (FG Köln 23.4. 2009 9 K 47/07)

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