Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Nacherbschaft

13.01.2011

Bereicherung nach §10 ErbStG bei zu erwartendem Nacherbfall

Nimmt der Nacherbe Verwendungen auf ein Grundstück vor dem Nacherbfall vor, so sind diese bei der Bemessungsgrundlage des Nacherbfalles in Abzug zu bringen, da der Nacherbe insoweit nicht bereichert ist, da er diese Aufwendungen zuvor selbst geleistet hat.

BFH, Urteil vom 1. 7. 2008 – II R 38/07

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