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Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
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Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:
– Erbrecht
– Steuerrecht
– Strafrecht

Thema: Nacherbschaft

13.01.2011

Bereicherung nach §10 ErbStG bei zu erwartendem Nacherbfall

Nimmt der Nacherbe Verwendungen auf ein Grundstück vor dem Nacherbfall vor, so sind diese bei der Bemessungsgrundlage des Nacherbfalles in Abzug zu bringen, da der Nacherbe insoweit nicht bereichert ist, da er diese Aufwendungen zuvor selbst geleistet hat.

BFH, Urteil vom 1. 7. 2008 – II R 38/07

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