Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Stufenklage

29.05.2012

Voraussetzungen der Stufenklage bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches

Im Wege der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches ist die oft zu kurze Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten. Nur die Leistungsklage hemmt diese Verjährung, so dass der Anspruchsberechtigte gezwungen ist die Klage auf den Pflichtteil mit der Klage auf Auskunft zu verbinden. Die Stufenklage selbst sollte sehr sorgfältig erstellt werden, um nicht später wegen Fehlern in die Gefahr der Verjährung des Pflichtteilsanspruches zu laufen.

BGH, Urteil vom 3. 7. 2003 – III ZR 109/02

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07.01.2011

Verjährungsunterbrechung bei Stufenklage

Der BGH beschäftigt sich ausführlich mit den Voraussetzungen und den Wirkungen der Verjährungsunterbrechung durch Stufenklage bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

BGH, Urteil vom 22. 3. 2006 – IV ZR 93/05

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