Über mich

Holger J. Haberbosch
Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht


Schillerstraße 8
79102 Freiburg
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Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:
– Erbrecht
– Steuerrecht
– Strafrecht

Thema: Testierunfähigkeit

07.11.2010

Beweislast zur Testierunfähigkeit

Die Beweislast zur vorliegenden Testierunfähigkeit liegt bei demjenigen der sich auf die Unwirksamkeit des Testamentes beruft. Die Testierunfähigkeit muss für das Gericht zweifelsfrei feststehen und insbesondere bei der Abgrenzung zum Motivirrtum überwiegen.

BayObLG, Beschluß vom 24. 10. 2001 – 1Z BR 40/01

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