Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Zuwendungsverzicht

17.10.2010

Ein Zuwendungsverzicht kann durch notariellen Vertrag wieder aufgehoben werden

Ein Zuwendungsverzicht kann, wenn der Erblasser den vorherigen Zustand nicht durch neue Verfügung von Todes wegen wiederherstellen kann, durch notariellen Vertrag zurückgenommen werden.

BGH, Urteil vom 20. 2. 2008 – IV ZR 32/06

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