Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch schudlrechtlicher Art des Pflichtteilsberechtigten an den oder die Erben. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch in Geldes Wert von der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Er ist im Gegensatz zu dem Erben aber nicht an dem Nachlass beteiligt, sondern hat nur einen originären Zahlungsanspruch an den Nachlass, d.h. den Erben oder die Erbengemeinschaft.
Insbesondere bezüglich der Höhe des Pflichtteilsanspruches gibt es immer wieder langwierige Streitigkeiten. Dem Pflichtteilsberechtigten stehen umfangreiche Auskunftsansprüche zu, mit deren Hilfe er seinen Anspruch beziffern kann.
Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche bin ich Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie mich unverbindlich per E-Mail. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen bezüglich der Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.