Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Ausgleichung

08.02.2011

Ausgleichungspflicht und deren Voraussetzungen

Die Ausgleichungspflicht muss nicht ausdrücklich angeordnet werden sondern kann sich auch aus den Umständen eines Übergabevertrages ergeben. Im Ergebnis ist dann der Wert auch auf den Pflichtteilsanspruch zu verrechnen, wobei die primäre Beweislast für das Bestehen und die Höhe des Ausgleichungsanspruches bei den beklagten Erben liegt, allerdings als sekundäre Beweislast der pflichtteilsberechtigte Kläger verpflichtet ist Einwendnungen substantiiert gegen die Höhe der Ausgleichungsforderung vorzubringen.

OLG Frankfurt a. M.: Urteil vom 06.04.2010 – 19 U 126/08

mehr

14.01.2011

Urteil zur Pflichtteilsberechnung bei Streit um Pflicht zur Ausgleichung

Ausführliches Urteil welches die Pflichten der Prozessparteien darlegt um im Prozess zu belegen, dass eine vorweggenommene Erbübertragung unter dem Vorbehalt der Ausgleichung erfolgen sollte oder ohne dass eine solche bei der Pflichtteilsberechnung erfolgt.

BGH, Urteil vom 27. 1. 2010 – IV ZR 91/09

mehr