Thema: Auskunftsanspruch
05.03.2011
Streitwert der Auskunftsklage
Der Streitwert einer Auskunftsklage hat sich an dem Aufwand für die Erstellung der Unterlagen, der Recherche der Nachlassgegenstände und dem weiteren Aufwand für die Erteilung der Auskunft zu bemessen. Bei ausschließlicher Auflistung von einigen Haushaltsgegenständen kann dieser Streitwert auch im unteren dreistelligen Bereich liegen, was insbesondere für die Frage der Berufungszulässigkeit von größter Bedeutung ist.
BGH, Beschluss vom 5. 9. 2007 – IV ZB 13/07
Kategorien: Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Auskunftsanspruch, Auskunftsklage
11.02.2011
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Ein bemerkenswertes Urteil des OLG München, welches bereits verjährte Pflichtteilsansprüche über den Umweg eines Schadensersatzanspruches wegen falscher oder unvollständiger Auskunft über den Nachlass wieder aufleben lässt. Gibt der Erbe eine falsche oder unvollständige Auskunft ab, so entsteht ein Schadensersatzanspruch des Pflichtteilsberechtigten, der darauf gerichtet ist so zu stehen, als ob die Auskunft ursprünglich richtig und vollständig erteilt worden wäre. Der Pflichtteilsberechtigte hat sowohl einen Asukunftsanspruch als auch einen Zahlungsanspruch auf denjenigen Anteil der durch die falsche oder unvollständige Auskunft zuvor nicht geltend gemacht wurde.
OLG München Urteil vom 01.12.2010 – 20 U 3260/10
Kategorien: Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Auskunftsanspruch, Pflichtteil