Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Auslegung

17.10.2010

Gericht ist an Vereinbarung der Parteien bei der Auslegung von Erbverträgen nicht gebunden

Das Gericht ist an die Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Auslegung einzelner Bestimmungen einer letztwilligen Verfügung nicht gebunden. Die Einziehung eines Erbscheins kann auch noch nach 15 Jahren erfolgen, wenn dieser zu Unrecht erteilt wurde, sprich der wirklichen Verteilung der Erbanteile nicht entspricht.

OLG München: Beschluss vom 08.06.2010 – 31 Wx 48/10

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