Thema: Auslegung
17.10.2010
Gericht ist an Vereinbarung der Parteien bei der Auslegung von Erbverträgen nicht gebunden
Das Gericht ist an die Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Auslegung einzelner Bestimmungen einer letztwilligen Verfügung nicht gebunden. Die Einziehung eines Erbscheins kann auch noch nach 15 Jahren erfolgen, wenn dieser zu Unrecht erteilt wurde, sprich der wirklichen Verteilung der Erbanteile nicht entspricht.
OLG München: Beschluss vom 08.06.2010 – 31 Wx 48/10
Kategorien: Erbteil, Erbvertrag
Schlagworte:Auslegung