Thema: Doppelbesteuerung Erbschaftssteuer
24.05.2012
Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben
Unterliegt ein Erwerb zum einen der inländischen, zum anderen der niederländischen Schenkungssteuer, so wird die für die gesamten Vorerwerbe gezahlte niederländischen Steuer nicht auf die zu zahlende inländische Steuer angerechnet (§ 14 ErbStG). Es ist nur die für die besteuerte Zuwendung (Letzterwerb) gezahlte niederländische Schenkungssteuer anzurechnen (§ 21 ErbStG). Die unter Umständen anfallende Doppelbelastung kann deshalb auftreten, weil sowohl die Bundesrepublik als auch die Niederlande die Schenkung besteuern und die Doppelbelastung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen ist.
BFH, Urteil vom 7.9. 2011 – II R 58/09 (FG Köln 23.4. 2009 9 K 47/07)
Kategorien: International, Steuerrecht
Schlagworte:Doppelbesteuerung Erbschaftssteuer, Ernschaftssteuer niederlande