Thema: internationales Erbrecht
25.11.2010
Anwendung deutschen Erbrecht bei Schweizer Staatsangehörigen
Es wird deutsches Erbrecht angewandt, wenn ein Schweizer Staatsangehöriger, der in Deutschland wohnhaft ist und in Deutschland verstirbt. Dies gilt zumindest für den Fall einer fehlenden anderen Rechtswahl.
LG Kempten, Teilendurteil vom 8. 8. 2002 – 3 O 2474/01
Kategorien: International
Schlagworte:internationales Erbrecht
29.10.2010
Formwirksamkeit eines Testaments über im Ausland belegene Grundstücke(hier:USA)
Trotz Nichtratifizierung des Haager Testamentsformübereinkommens durch die USA kann eine nach deutschem Erbrecht formwirksame Verfügung von Todes wegen auch für ein im Ausland belegenes Grundstück formwirksam sein.
BGH, Urteil vom 7. 7. 2004 – IV ZR 135/03
Kategorien: International, Testament
Schlagworte:internationales Erbrecht, Testament
26.10.2010
Aufhebung eines Erbvertrages durch Berliner Testament
Erbvertragliche Regelungen können durch anderslautendes Berliner Testament aufgehoben werden. Insbesondere ist durch Auslegung zu prüfen, was die Vertragsparteien bzw. die Testamentersteller gewollt haben. Gleiches gilt für die Wechselbezüglichkeit der im Berliner Testament getroffenen Verfügungen.
BayObLG, Beschluß vom 18. 3. 2002 – 1Z BR 46/01
Kategorien: Erbvertrag, Testament
Schlagworte:Berliner Testament, internationales Erbrecht
17.10.2010
Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig
Die Erbengemeinschaft ist anders als die GbR oder die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auf Dauer sondern auf Auseinandersetzung gerichtet. Sie hat keine Organe, die sie im Rechtsverkehr vertreten könnte, so dass keine Rechtsfähigkeit besteht. Passiv oder aktiv legitimiert sind im Prozess daher die einzelnen Erben, hat einer davon seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist für Berufungen gegen Entscheidungen des Amtsgerichts nicht das Land- sondern das Oberlandesgericht zuständig.
BGH, Beschluß vom 17. 10. 2006 – VIII ZB 94/05
Kategorien: Erbengemeinschaft
Schlagworte:internationales Erbrecht, Prozessrecht