Thema: Pflichtteil
08.03.2011
Anrechnung auf den Erbteil
Erfolgt eine Zuwendung mit der Bestimmung, dass diese auf den Erbteil anzurechnen ist, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass dies auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil darstellen soll. Ohne weitere Anhaltspunkte wird keine Anrechnung auf den Pflichtteil vorzunehmen sein.
OLG Schleswig, Urteil vom 13. 11. 2007 – 3 U 54/07
Kategorien: Erbteil, Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Erbverzicht, Pflichtteil
16.02.2011
Pflichtteilsanspruch bei Berliner Testament
Auch ein Berliner Testament ändert nichts daran, dass ein Kind jeweils einen Pflichtteilsanspruch auf den Tod des Erstversterbenden und auf den Tod des längerlebenden Elternteils hat. Ein Berliner Testament führt damit nicht zu einer Verschmelzung zu einem Erbfall, sondern es sind weiterhin beide Erbfälle getrennt voneinander zu betrachten. Für einen konkludenten Pflichtteilsverzicht müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die diese Annahme rechtfertigen.
OLG Koblenz, Beschluss vom 14. 6. 2010 – 2 U 831/09
Kategorien: Pflichtteilsrecht, Testament
Schlagworte:Berliner Testament, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch
11.02.2011
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Ein bemerkenswertes Urteil des OLG München, welches bereits verjährte Pflichtteilsansprüche über den Umweg eines Schadensersatzanspruches wegen falscher oder unvollständiger Auskunft über den Nachlass wieder aufleben lässt. Gibt der Erbe eine falsche oder unvollständige Auskunft ab, so entsteht ein Schadensersatzanspruch des Pflichtteilsberechtigten, der darauf gerichtet ist so zu stehen, als ob die Auskunft ursprünglich richtig und vollständig erteilt worden wäre. Der Pflichtteilsberechtigte hat sowohl einen Asukunftsanspruch als auch einen Zahlungsanspruch auf denjenigen Anteil der durch die falsche oder unvollständige Auskunft zuvor nicht geltend gemacht wurde.
OLG München Urteil vom 01.12.2010 – 20 U 3260/10
Kategorien: Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Auskunftsanspruch, Pflichtteil
08.02.2011
Ausgleichungspflicht und deren Voraussetzungen
Die Ausgleichungspflicht muss nicht ausdrücklich angeordnet werden sondern kann sich auch aus den Umständen eines Übergabevertrages ergeben. Im Ergebnis ist dann der Wert auch auf den Pflichtteilsanspruch zu verrechnen, wobei die primäre Beweislast für das Bestehen und die Höhe des Ausgleichungsanspruches bei den beklagten Erben liegt, allerdings als sekundäre Beweislast der pflichtteilsberechtigte Kläger verpflichtet ist Einwendnungen substantiiert gegen die Höhe der Ausgleichungsforderung vorzubringen.
OLG Frankfurt a. M.: Urteil vom 06.04.2010 – 19 U 126/08
Kategorien: Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Ausgleichung, Pflichtteil
31.01.2011
Anfechtung Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
Nach dem Erbfall kann ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht nicht mehr angefochten werden. Möglicherweise besteht aber ein Bereicherungsanspruch gegen die Erben auf Grund einer erfolgten arglistigen Täuschung vor Erklärung des Erb- oder Pflichtteilsverzichts.
OLG Koblenz, Beschluß vom 4. 3. 1993 – 6 W 99/93
Kategorien: Erbvertrag, Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Erbverzicht, Pflichtteil