Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 12
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Pflichtteil

17.12.2010

Verfassungsrechtliche Entscheidung zum Pflichtteilsrecht

Das deutsche Pflichtteilsrecht ist verfassungsgemäß und Ausgestaltung des Art 14 GG.

BVerfG, Beschluß vom 19. 4. 2005 – 1 BvR 1644/00

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16.11.2010

Pflichtteilsrecht zu Lebzeiten des Erblassers

Die Klage auf Feststellung, dass der Pflichtteilsentzug des noch lebenden Erblassers unwirksam sei, hat auch zu Lebzeiten des Erblassers ein Rechtschutzbedürfnis, da das Pflichtteilsrecht bereits zu Lebzeiten ein Rechtsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem pflichtteilsberechtigten Erben besteht.

BGH, Urteil vom 10. 3. 2004 – IV ZR 123/03

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05.11.2010

Weiteres Urteil zur Aufgabe der Rechtsprechung des BGH zur Pflichtteilsberechnung bei Bezug einer Lebensversicherungsleistung durch einen Dritten

Der Wert einer Lebensversicherung in der juristischen Sekunde vor dem Tod des Erblassers wird regelmäßig in dem Rückkaufswert der Versicherung liegen, dieser ist maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs.

BGH Urteil vom 28.04.2010 Az.: IV ZR 230/08

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01.11.2010

Die Bemessungsgrundlage für den Pflichtteilsanspruch sofern eine Lebensversicherung Teil des Nachlasses wird

Wird ein Dritter in einem Lebensversicherungsvertrag als Bezugsberechtigter eingetragen, berechnet sich der Pflichtteilsanspruch aus dem Wert der Lebensversicherung den der Erblasser in der juristischen Sekunde vor seinem Tod hätte beanspruchen können.

BGH, Urteil vom 28. April 2010 – IV ZR 73/08 – OLG Düsseldorf

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