Thema: Pflichtteilsergänzungsanspruch
16.02.2011
Pflichtteilsanspruch bei Berliner Testament
Auch ein Berliner Testament ändert nichts daran, dass ein Kind jeweils einen Pflichtteilsanspruch auf den Tod des Erstversterbenden und auf den Tod des längerlebenden Elternteils hat. Ein Berliner Testament führt damit nicht zu einer Verschmelzung zu einem Erbfall, sondern es sind weiterhin beide Erbfälle getrennt voneinander zu betrachten. Für einen konkludenten Pflichtteilsverzicht müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die diese Annahme rechtfertigen.
OLG Koblenz, Beschluss vom 14. 6. 2010 – 2 U 831/09
Kategorien: Pflichtteilsrecht, Testament
Schlagworte:Berliner Testament, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch
17.12.2010
Verjährungsunterbrechung einer Feststellungsklage auf das Pflichtteilsrecht
Eine Klage auf Feststellung des Pflichtteilsrechts hemmt nicht die Verjährung des Pflichtteilergänzungsanspruches wenn zu der beeinträchtigenden Schenkung in dem Klageverfahren nichts vorgetragen wird.
BGH, Urteil vom 27-03-1996 – IV ZR 185/95
Kategorien: Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch
22.11.2010
Grundstückswertermittlung für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
Ermittlung des anzusetzenden Grundstückswertes bei einer Schenkung die hinsichtlich des Pflichtteilsergänzungsanspruches berücksichtigt werden muss, unter Berücksichtigung eines eingeräumten Wohnrechtes.
BGH, Urteil vom 17-01-1996 – IV ZR 214/94
Kategorien: Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Pflichtteilsergänzungsanspruch
24.10.2010
Verjährung bei Stufenklage
Fragen der Verjährung bei Stufenklage auf Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche, sowie der Unterbrechung der Verjährung durch die Erhebung der Klage.
BGH, Urteil vom 22. 3. 2006 – IV ZR 93/05
Kategorien: Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Pflichtteilsergänzungsanspruch, Prozessrecht
17.10.2010
Kein Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Abfindungsbetrag für Erbverzicht
Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn die Abfindung für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht als angemessen im Hinblick auf das zu diesem Zeitpunkt zu erwartende Erbrecht anzusehen ist.
BGH, Beschluss vom 3. 12. 2008 – IV ZR 58/07
Kategorien: Erbvertrag, Pflichtteilsrecht
Schlagworte:Pflichtteilsergänzungsanspruch