Thema: Scheidung
25.11.2010
Erbrechtlich entscheidender Todeszeitpunkt ist der Hirntod
Erbrechtlich entscheidender Todeszeitpunkt ist der Hirntod, insbesondere dann, wenn dies für die Rücknahme eines bereits gestellten Scheidungsantrages und der damit verbundenen Folgen erheblich ist.
OLG Frankfurt a.M., Beschluß vom 11.07.1997 – 20 W 254/95
Kategorien: Erbteil
Schlagworte:Scheidung
20.11.2010
Vorliegen der Voraussetzungen für Entziehung des Ehegattenerbrecht
Der Scheidungsantrag muss rechtshängig sein um die Entziehung des Ehegattenerbrechts zu bewirken. Hierzu bedarf es regelmäßig der Zustellung des Scheidungsantrages vor dem Tod des Erblassers.
BGH, Urteil vom 06-06-1990 – IV ZR 88/89