Thema: Schenkung
07.03.2011
Beeinträchtigende Schenkung und der Anspruch aus §2287 BGB
Der Anspruch aus §2287 BGB steht jedem Mitglied einer Erbengemeinschaft in der Höhe seines Erbteils selbst zu und nicht etwa der nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft. Auch eine Schenkung von Todes wegen kann eine beeinträchtigende Schenkung darstellen, wenn diese den Vertragserben beeinträchtigt.
OLG Hamm 10 U 30/09
Kategorien: Erbengemeinschaft
Schlagworte:Schenkung
21.01.2011
Beweisfragen bei einer Schenkung
Zu den Voraussetzungen des Beweises einer behaupteten Schenkung unter Ehegatten.
BGH Beschluss vom 17.11.2010