Thema: Steuerschulden
17.10.2010
Ein an die „X-Erbengemeinschaft“ adressierter Steuerbescheid kann ausreichend bestimmt sein
Ein an die „X-Erbengemeinschaft“ adressierter Steuerbescheid ist dann ausreichend bestimmt, wenn in dem Steuerbescheid auf einen Betriebsprüfungsbericht verwiesen wird, in welchem die „X-Erbengemeinschaft“ benannt wird und dort die Mitglieder einzeln aufgeführt sind.
BFH, Urteil vom 17. 11. 2005 – III R 8/03
Kategorien: Erbengemeinschaft, Steuerrecht
Schlagworte:Steuerschulden