Thema: Testamentsvollstreckung
26.09.2011
Anordnung einer Testamentsvollstreckung auf verschlossenem Briefumschlag bei Unwirksamkeit der sich im Umschlag befindlichen weiteren testamentarischen Verfügungen
Zur Klärung, ob der Testierwille des Erblassers bei Errichtung des Testaments vorlag, hat der Tatrichter im Wege der Auslegung alle Umstände und die allgemeine Lebenserfahrung zur Beurteilung heranzuziehen. Für nicht der gesetzlichen Form entsprechende Testamente sind besonders strenge Anforderungen an den Testierwillen zu stellen.
Die Tatsache, dass ein Brief die Aufschrift „Testament“, eine Zeitangabe und eine Unterschrift enthält, lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um eine rechtlich bedeutsame Erklärung des Erblassers handelt.
Regelungen über eine Testamentsvollstreckung und Regelungen über die Verteilung des Nachlasses sind voneinander unabhängige Verfügungen gem. § 2085 BGB. Der Wirksamkeit der Verfügung über die Testamentsvollstreckung steht die Unwirksamkeit der den Nachlass regelnde Verfügung nicht im Wege. Eine unwirksame Verfügung führt nur zur Gesamtunwirksamkeit, wenn der Erblasser die eine Verfügung ohne die unwirksame andere Verfügung nicht getroffen hätte.
OLG Karlsruhe/Freiburg, Beschluss vom 26. 3. 2010 – 14 Wx 30/09
Kategorien: Testamentsvollstreckung
Schlagworte:Berliner Testament, Testament, Testamentsvollstreckung
16.11.2010
Erstattung von Kosten bei Testamentsvollstreckung
Die Miterben haben auch die Kosten, die durch den Testamentsvollstrecker bei Verlust eines Prozesses verursacht werden, zu tragen.
BGH, Urteil vom 25. 6. 2003 – IV ZR 285/02
Kategorien: Erbengemeinschaft
Schlagworte:Testamentsvollstreckung
07.11.2010
Anordnung der Testamentsvollstreckung durch das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist insbesondere dann ermächtigt einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, wenn der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet hat und der eingesetzte Testamentsvollstrecker sein Amt ablehnt.
BayObLG, Beschluß vom 1. 10. 2002 – 1Z BR 83/02
Kategorien: Erbengemeinschaft
Schlagworte:Testamentsvollstreckung