Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
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Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Vorausvermächtnis

02.02.2011

Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis

Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes ist insbesondere die Frage, ob eine reine Teilungsanordnung vorliegt oder doch ein Vorausvermächtnis gewollt war, Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Streitigkeiten. Während die Teilungsanordnung lediglich die gegenständliche Aufteilung bestimmt und wertmäßig zu Ausgleichungspflichten der Erben führt, steht beim Vorausvermächtnis dem Erben der Gegenstand ohne Anrechnung auf seine Erbquote zu.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 5. 10. 2007 – 3 U 272/06

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