Thema: Vorausvermächtnis
02.02.2011
Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis
Bei der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes ist insbesondere die Frage, ob eine reine Teilungsanordnung vorliegt oder doch ein Vorausvermächtnis gewollt war, Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Streitigkeiten. Während die Teilungsanordnung lediglich die gegenständliche Aufteilung bestimmt und wertmäßig zu Ausgleichungspflichten der Erben führt, steht beim Vorausvermächtnis dem Erben der Gegenstand ohne Anrechnung auf seine Erbquote zu.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 5. 10. 2007 – 3 U 272/06
Kategorien: Erbteil, Testament
Schlagworte:Berliner Testament, Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis