Thema: Zuwendungsverzicht
17.10.2010
Ein Zuwendungsverzicht kann durch notariellen Vertrag wieder aufgehoben werden
Ein Zuwendungsverzicht kann, wenn der Erblasser den vorherigen Zustand nicht durch neue Verfügung von Todes wegen wiederherstellen kann, durch notariellen Vertrag zurückgenommen werden.
BGH, Urteil vom 20. 2. 2008 – IV ZR 32/06
Kategorien: Erbvertrag
Schlagworte:Zuwendungsverzicht