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Fachanwalt für Erbrecht

Erbrechtliche Beratung &
Testamentsvollstreckung

Testamentsgestaltung, Pflichtteilsrecht, Erbengemeinschaft und internationale Erbfälle — bundesweite Vertretung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.

Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Unsere Beratungsschwerpunkte

Erbrecht erfordert spezialisiertes Wissen. In diesen Bereichen beraten und vertreten wir Sie.

Testamentsgestaltung und Erbvertrag

Testamentsgestaltung und Erbvertrag

Individuelle Testamente und Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung, Prüfung und Anfechtung — maßgeschneidert auf Ihre familiäre und vermögensrechtliche Situation.

Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsrecht

Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen — kompetente Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft

Auseinandersetzung und Vertretung in Erbengemeinschaften — von der einvernehmlichen Lösung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerliche Beratung, Erbschaftsteuererklärungen und Vertretung in Streitigkeiten in Erbschaftsteuersachen.

Internationale Erbfälle

Internationale Erbfälle

Grenzüberschreitende Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer — Beratung zu anwendbarem Recht und internationaler Zuständigkeit.

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Tätigkeit als Testamentsvollstrecker — zertifiziert durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT).

Wie wir Ihnen helfen

Beratung buchen

Beratung buchen

Buchen Sie eine Beratung mit Rechtsanwalt Haberbosch und wählen Sie einen für Sie passenden Termin aus. In dieser Beratung wird Ihr individueller erbrechtlicher Fall besprochen und Ihre Fragen geklärt. Dieses Gespräch eignet sich auch perfekt für größere Fälle, um erst einmal abzustecken, was der Beratungs- und Vertretungsbedarf ist und erste Fragen zu klären.

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Ersteinschätzung

Ersteinschätzung zu Ihrem erbrechtlichen Anliegen

Schildern Sie uns Ihren Fall per E-Mail und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen wir Ihnen bei Ihrem Sachverhalt helfen können.

Ersteinschätzung anfragen

Das sollten Sie wissen

Die Telefonberatung koennen Sie direkt ueber unsere Webseite haberbosch.legal buchen. Dort finden Sie Pakete ab 30 Minuten. Falls eine weitergehende Taetigkeit erforderlich wird, erhalten Sie nach der Telefonberatung eine individuelle Kostenschaetzung.
Ja, Entfernung ist durch moderne Kommunikationsmittel kein Hindernis. Beratungen erfolgen telefonisch, per Videocall oder E-Mail. Gerichts- und Behoerdentermine werden bundesweit wahrgenommen.
Der Pflichtteil sichert nahen Angehoerigen — Kindern, Ehegatten und unter Umstaenden Eltern — einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Er betraegt die Haelfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Ein Testamentsvollstrecker empfiehlt sich bei komplexen Nachlaessen, minderjaehrigen Erben, Erbengemeinschaften mit Konfliktpotenzial oder wenn Unternehmensvermoegen zum Nachlass gehoert. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) stehe ich fuer diese Aufgabe zur Verfuegung.
Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann einvernehmlich durch Erbauseinandersetzungsvertrag oder — wenn keine Einigung erzielt wird — durch Teilungsversteigerung und gerichtliche Auseinandersetzung erfolgen. Eine fruehzeitige anwaltliche Beratung hilft, Konflikte zu vermeiden.
Bei internationalen Erbfaellen stellen sich Fragen zum anwendbaren Recht, zur internationalen Zustaendigkeit und zur Erbschaftsteuer in mehreren Staaten. Als zertifizierter Berater fuer Internationales Steuerrecht (DAA) berate ich Sie umfassend zu grenzueberschreitenden Nachlaessen.
Rechtsanwalt Holger Haberbosch

Holger Haberbosch

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zert. Berater Int. Steuerrecht (DAA)
Zert. Berater Kryptowerte & Steuern (WIRE)
Zert. Testamentsvollstrecker (AGT)

Spezialisiert auf Erbrecht & Testamentsvollstreckung

Als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht berate ich Sie umfassend zu allen erbrechtlichen Fragestellungen. Von der Testamentsgestaltung über die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften — ich kenne die aktuelle Rechtsprechung und finde für Sie die beste Lösung.

Die Bewertung meiner Leistung durch bisherige Mandanten spricht für sich.

5,0 ★★★★★
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