Thema: Betriebsvermögen
22.01.2011
Die Vergünstigung des §13a ErbStG für Betriebsvermögen
Die Vergünstigung des §13a ErbStG für Betriebsvermögen kann für eine in Gründung befindliche Personengesellschaft nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird, falls nicht ist die Eintragung ins Handelsregister unerlässliche Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Begünstigung.
BFH, Urteil vom 4. 2. 2009 – II R 41/07
Kategorien: Steuerrecht
Schlagworte:Betriebsvermögen, Erbschaftssteuer