Thema: Nacherbe
13.01.2011
Bereicherung nach §10 ErbStG bei zu erwartendem Nacherbfall
Nimmt der Nacherbe Verwendungen auf ein Grundstück vor dem Nacherbfall vor, so sind diese bei der Bemessungsgrundlage des Nacherbfalles in Abzug zu bringen, da der Nacherbe insoweit nicht bereichert ist, da er diese Aufwendungen zuvor selbst geleistet hat.
BFH, Urteil vom 1. 7. 2008 – II R 38/07
Kategorien: Steuerrecht
Schlagworte:Nacherbe, Nacherbschaft