Thema: Unwirksamkeit Testament
30.05.2012
Ergänzungen auf Fotokopie eines Originaltestaments
Die handschriftlichen Ergänzungen auf einer Fotokopie eines formwirksamen eigenhändigen Testaments bedürfen der Formerfordernisse des § 2247 BGB. Demnach werden Änderungen innerhalb der Fotokopie und somit die letzte Verfügung erst wirksam, wenn der Erblasser am Schluss des Textes unterschreibt, um sicherzustellen, dass es sich hierbei um eine abschließende Willenserklärung des Erblassers handelt. Ferner soll hierdurch ein räumlicher Abschluss zur Vermeidung durch nachträgliche Ergänzungen durch Dritte geschaffen werden.
OLG München, Beschluss vom 31. 8. 2011 – 31 Wx 179/10 mehr
Kategorien: Testament
Schlagworte:Unwirksamkeit Testament