Über mich

Holger J. Haberbosch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)

Dreikönigstraße 13
79102 Freiburg
Tel 0761 / 29 67 88-0
Fax 0761 / 29 67 88-10
haberbosch@erbfall.eu

Rechtsgebiete:

– Erbrecht
– Steuerrecht
– Steuerstrafrecht

Thema: Unwirksamkeit Testament

30.05.2012

Ergänzungen auf Fotokopie eines Originaltestaments

Die handschriftlichen Ergänzungen auf einer Fotokopie eines formwirksamen eigenhändigen Testaments bedürfen der Formerfordernisse des § 2247 BGB. Demnach werden Änderungen innerhalb der Fotokopie und somit die letzte Verfügung erst wirksam, wenn der Erblasser am Schluss des Textes unterschreibt, um sicherzustellen, dass es sich hierbei um eine abschließende Willenserklärung des Erblassers handelt. Ferner soll hierdurch ein räumlicher Abschluss zur Vermeidung durch nachträgliche Ergänzungen durch Dritte geschaffen werden. 

OLG München, Beschluss vom 31. 8. 2011 – 31 Wx 179/10 mehr